AGB 25

Core Corp Holdings LTD Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalvermittlungen (Deutschland)

Herunterladen der PDF hier: AGB.pdf

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, abgeschlossen und ratifiziert im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), nicht beschränkt auf 242 BGB, und der §§ 311(2) und 241(2) BGB durch den Kunden aufgrund seiner Anfrage nach einem Vorstellungsgespräch (persönlich oder telefonisch) mit einem Kandidaten, seinem tatsächlichen Vorstellungsgespräch (persönlich oder telefonisch) mit einem Kandidaten oder seiner Einstellung oder Beschäftigung eines Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach dem Einführungsdatum oder dem Datum der letzten diesbezüglichen Mitteilung, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist. Core Corp Holdings LTD („Core“) mit Sitz in Bramhall House, 14 Ack Lane East, Bramhall, Stockport, Vereinigtes Königreich, SK7 2BY.

Definitionen

„Kandidat“bezeichnet die Person, die dem Kunden von Core vorgestellt wird.
„Verbundenes Unternehmen“eine Gesellschaft ist, die von der anderen (direkt oder indirekt) kontrolliert wird, oder beide sind Gesellschaften, die von einer dritten Partei (direkt oder indirekt) kontrolliert werden.
„Kunde“bezeichnet die Person, Firma oder juristische Person zusammen mit einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen, bei der/dem der Antragsteller vorgestellt wird.
„Engagement“bedeutet die Einstellung, Beschäftigung oder Nutzung des Kandidaten durch den Kunden, ein verbundenes Unternehmen oder einen Dritten auf dauerhafter oder vorübergehender Basis, sei es im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstleistungsvertrags, eines Agentur-, Lizenz-, Franchise- oder Partnerschaftsvertrags oder eines anderen Engagements oder einer Verbindung, sei es direkt oder über eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren leitender Angestellter, Aktionär oder Mitarbeiter der Kandidat ist oder wird; und „Engages“, „Engaged“ oder jede andere Ableitung von „Engagement“ ist entsprechend zu verstehen.
„GDPR“bezeichnet die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR) (EU) 2016/679, die im EU-Recht verankert ist, sowie alle nachfolgenden Überarbeitungen, Änderungen oder Umsetzungen in britisches Recht.
„Datenverantwortlicher“bedeutet (i) „Datenverantwortlicher“ im Sinne des Data Protection Act 2018; und (ii) „Datenverantwortlicher“ in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung (EU) 2016/679;
„Einführung“bedeutet: (i) die Bitte des Kunden um ein persönliches oder telefonisches Vorstellungsgespräch mit einem Kandidaten oder (ii) die Weitergabe eines Lebenslaufs oder anderer Informationen, die den Kandidaten identifizieren, an den Kunden. „Vorgestellt“ oder jede andere Ableitung von „Vorstellung“ ist entsprechend auszulegen.
„Platzierung“tritt ein, wenn ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach dem Einführungsdatum oder dem Datum der letzten diesbezüglichen Mitteilung, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist, in irgendeiner Weise vermittelt wird. „Vermittelt“ oder jede andere Ableitung von „Vermittlung“ ist entsprechend zu verstehen.
„Vergütung“
umfasst das Grundgehalt, garantierte und/oder erwartete Bonus- und Provisionseinnahmen, Zulagen, Anreizzahlungen, Schichtzulagen, Ortszuschläge und Aburlaubsalagen, die Nutzung eines Firmenwagens und alle anderen Zahlungen oder Vergütungen, die an den Kandidaten für die Arbeit (oder gegebenenfalls für Dienstleistungen), die er für den Kunden oder im Namen des Kunden zu erbringen hat, zu zahlen oder von ihm zu erhalten sind. Wenn der Kunde einen Firmenwagen zur Verfügung stellt, wird zur Berechnung des Honorars der Arbeitsagentur ein fiktiver Betrag von €6.000 zum Gehalt hinzu gerechnet.

1. Dieses Abkommen

1.1 Diese Bedingungen stellen den gesamten Vertrag zwischen den Parteien dar und haben, sofern nicht anders schriftlich von einem Direktor oder Prokuristen von Core vereinbart, Vorrang vor allen vom Kunden vorgelegten Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen.

1.2 Eine Änderung dieser Bedingungen ist nur gültig, wenn die Einzelheiten dieser Änderung(en) schriftlich von einem Direktor oder einem Zeichnungsberechtigten von Core genehmigt wurden. Der Kunde erhält eine Kopie der geänderten Bedingungen unter Angabe des Datums, ab dem die geänderten Bedingungen gelten sollen. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen bestimmten Auftrag stellen keinen Präzedenzfall für zukünftige Aufträge dar, sofern nicht anders angegeben. Von Core vereinbarte Abweichungen von diesen Bedingungen sind nichtig, wenn der Kunde sich nicht an Klausel 6.1 hält. Zur Klarstellung: Wenn der Kunde sich nicht an Klausel 6.1 hält, gelten nur die Standardbedingungen.

1.3 Die Bedingungen dieser Vereinbarung gelten als vom Kunden akzeptiert und gelten als anwendbar, wenn er um ein Vorstellungsgespräch (persönlich oder telefonisch) mit einem Kandidaten bittet, wenn er tatsächlich ein Vorstellungsgespräch (persönlich oder telefonisch) mit einem Kandidaten führt oder wenn er einen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach dem Einführungsdatum oder dem Datum der letzten diesbezüglichen Mitteilung, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist, einstellt oder beschäftigt. Diese Klausel 1.3 gilt über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus, unabhängig davon, welche Ursache sie hat.

2. Verpflichtungen des Kunden

2.1 Wenn der Lebenslauf oder die Profilinformationen des Kandidaten bei einer anderen Personalagentur eingehen, sofern Core den Lebenslauf zuerst zur Verfügung gestellt hat, lehnt der Kunde diesen ab, es sei denn, die Agentur legt dem Kunden eine Erklärung des Kandidaten vor, dass sie beauftragt wurde, im Namen des Kandidaten zu handeln.

2.2 Wenn der Kunde einen Kandidaten zeitlich befristet oder auf Vertragsbasis einstellen möchte, verpflichtet sich der Kunde, Core zu benachrichtigen, bevor dem Kandidaten ein solches Angebot gemacht wird, damit die Geschäftsbedingungen für zeitlich befristete oder vertragliche Engagements vereinbart werden können. Für den Fall, dass der Kunde Core nicht benachrichtigt oder die entsprechenden Bedingungen ablehnt und einen Kandidaten auf Vertrags- oder Zeitbasis einstellt, akzeptiert der Kunde eine einmalige Vermittlungsgebühr, die wie folgt berechnet wird:

  • Voraussichtlicher Tagessatz des Bewerbers x 260 x 40 % = geschätztes Honorar.

3. Core-Verpflichtungen

3.1 Der Core garantiert, dass er beauftragt wurde, im Namen des Bewerbers zu handeln.

3.2 In Bezug auf jeden Kandidaten handelt Core als Arbeitsvermittler für die Vorstellung von Kandidaten, die zugunsten des Kunden oder von diesem eingestellt werden sollen.

4. Gebühren

4.1 Der Kunde schuldet Core ein Honorar, wenn ein Kandidat vorgestellt wird und der Kandidat danach innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Vorstellung oder der letzten diesbezüglichen Mitteilung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist, in irgendeiner Weise eingestellt wird. 

4.2 Die Honorare werden als Prozentsatz des Vergütungspakets des Kandidaten für das erste Jahr berechnet. Alle Gebühren verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird nur erhoben, wenn und wo sie anfällt. Da Core ein britisches Unternehmen ist, fällt sie in den meisten Fällen nicht an.

Permanente Vermittlungsgebühr von 25%

4.3 Eine Abweichung von den oben genannten Gebühren ist nur dann gültig, wenn sie durch ein schriftliches Schreiben eines Direktors oder eines Zeichnungsberechtigten von Core genehmigt wurde. Jede Abweichung unterliegt streng den Bedingungen des Abweichungsschreibens,

5. Engagement

5.1 In Fällen, in denen ein Kandidat von Core vorgestellt und anschließend vom Kunden in irgendeiner Weise engagiert wird, eine Standard-Einführungsgebühr von €20.000 Euro, wenn: keine zuverlässigen Vergütungsinformationen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden und (ii) keine vernünftige Schätzung des Vergütungspakets für das erste Jahr vorgenommen werden kann.

6. Gebühren & Rechnungen

6.1 Der Kunde schuldet Core das Honorar an dem Tag, an dem der Kandidat ein Engagement- oder Beschäftigungsangebot annimmt, und ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer Rechnung in voller Höhe auf das von Core mitgeteilte Bankkonto zu zahlen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

6.2 Alle Rechnungen werden an dem Tag erstellt, an dem der Kandidat ein Engagement- oder Beschäftigungsangebot annimmt, und gelten 7 Tage nach Erhalt der Rechnung als vollständig vom Kunden akzeptiert, es sei denn, der Kunde teilt Core innerhalb dieser 7 Tage schriftlich mit, welchen Betrag er bestreitet und aus welchem Grund er diesen Betrag bestreitet. Falls der Kunde Core darüber informiert, dass er einen Teil der Rechnung bestreiten möchte, muss der Kunde den unbestrittenen Teil der Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlen und mit Core vollständig zusammenarbeiten, um den Streitfall so schnell wie möglich beizulegen.

6.3 Core behält sich das Recht vor, auf überfällige Beträge Zinsen in Höhe von 8 % pro Monat über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank („EZB“) gemäß der Richtlinie 2011/7/EU zu berechnen. Es wird vereinbart, dass dies eine ausreichende Entschädigung dafür ist, dass Core den überfälligen Betrag nicht als Betriebskapital zur Verfügung hat.

6.4 Im Sinne von Klausel 6.3 ist ein Betrag überfällig, wenn er nicht innerhalb der in diesen Bedingungen oder anderen mit Core vereinbarten schriftlichen Bedingungen festgelegten Frist bei Core eingegangen ist.

7. Benachrichtigung über die Einstellung eines Bewerbers

7.1 Stellt der Kunde einen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach dem Vorstellungsdatum oder dem Datum der letzten diesbezüglichen Mitteilung ein, je nachdem, welches der spätere Zeitpunkt ist, bleibt der Kunde zur Zahlung der in diesen Bedingungen festgelegten Gebühren verpflichtet.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, Core innerhalb von 7 Tagen über das Angebot eines Engagements für einen Kandidaten zu informieren und die Einzelheiten des angebotenen Vergütungspakets für das erste Jahr mitzuteilen.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich, Core innerhalb von 7 Tagen nach der mündlichen oder schriftlichen Annahme eines Einstellungsangebots durch einen Kandidaten zu benachrichtigen und Core alle Einzelheiten über das vereinbarte Vergütungspaket für das erste Jahr und das Anfangsdatum des Kandidaten mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich außerdem, Core innerhalb von 7 Tagen über alle Änderungen des Vergütungspakets für das erste Jahr oder des Anfangsdatums zu informieren.

7.4 Im Falle eines Verstoßes gegen Klausel 7.2 oder 7.3 stimmt der Kunde der Schätzung des Vergütungspakets für das erste Jahr durch Core zu, um das an Core zu zahlende Honorar zu berechnen.

7.5 Wenn ein entsprechendes Vergütungspaket für das erste Jahr nicht vernünftig geschätzt werden kann, wird eine Gebühr gemäß Klausel 5 (Aufträge) an Core für die bei der Suche nach dem Kandidaten geleistete Arbeit fällig. Beachten Sie, dass diese Klausel 7 der Definition des Kunden gemäß Klausel 1.3 unterliegt.

7.6 Alle Vermittlungen sind vertraulich. Wenn ein Kandidat vom Kunden an einen Dritten weitergegeben wird, was zur Einstellung des Kandidaten führt, ist der Kunde verpflichtet, die entsprechende Gebühr zu zahlen, als ob der Kandidat direkt vom Kunden eingestellt worden wäre.

8. Erstattungen

8.1 Verlässt ein Kandidat das Engagement aufgrund einer rechtmäßigen Kündigung durch den Kunden oder den Kandidaten selbst (ausgenommen bei Entlassung) innerhalb von 10 Wochen nach Beginn, und der Kunde (i) Core innerhalb von 7 Tagen nach dieser Kündigung schriftlich informiert und (ii) das Honorar für das Engagement gemäß Klausel 6.1 innerhalb von 30 Tagen nach dem Annahmedatum des Kandidaten gezahlt hat, erstattet Core dem Kunden anteilig das Honorar auf Basis des letzten Tages des Engagements, höchstens jedoch für 10 Wochen ab Beginn. Zur Klarstellung: Wurde das Honorar nach den in Klausel 6.1 genannten 30 Tagen noch nicht gezahlt und beendet der Kandidat das Engagement gemäß Klausel 8.1, ist das Honorar in voller Höhe an Core zu zahlen.

  • 0 -1 Wochen - 25%
  • 2 - 5 Wochen - 20%
  • 6 - 10 Wochen - 10%

In jedem Fall wird eine Mindestverwaltungsgebühr von €400 Euro erhoben.

8.2 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren, die nicht innerhalb der in Klausel 6.1 festgelegten Zahlungsfristen gezahlt wurden, oder wenn die Kündigung ohne Verschulden des Kandidaten erfolgt.

8.3 Falls der Kunde dem Kandidaten innerhalb von 6 Monaten nach seinem Austritt ein Engagement anbietet (unabhängig davon, ob der Kandidat dieses annimmt), ist der volle Betrag der Rückerstattung vom Kunden unverzüglich an Core zurückzuzahlen.

8.4 Wenn eine Rückerstattung fällig ist, können der Kunde und Core vereinbaren, dass Core die Rückerstattung nicht zahlen muss, sofern Core dem Kunden einen geeigneten Ersatzkandidaten zu einem reduzierten Preis oder kostenlos zur Verfügung stellt, wie vereinbart.

9. Haftung

9.1 Core übernimmt keine Haftung für Verluste oder Kosten, die sich direkt oder indirekt aus der Vorstellung eines Kandidaten ergeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich von der Eignung eines Kandidaten, einer eventuell erforderlichen Arbeitserlaubnis für die Beschäftigung des Kandidaten in Deutschland in Übereinstimmung mit den deutschen Einwanderungsgesetzen und der Gültigkeit aller Aussagen und Informationen zu überzeugen, die vor der Abgabe eines Einstellungsangebots gemacht werden, einschließlich der Einholung von Referenzen des Kandidaten.

10. Recht

10.1 Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Deutschland.

11. Bestechung Vertraulichkeit und allgemeine Datenschutzbestimmungen

11.1 Jede Partei hält sich an die General Data Protection Regulations (EU-DSGVO) (EU) 2016/679, eine Verordnung des EU-Rechts über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre aller Personen in der Europäischen Union, und die Begriffe „Datenverantwortlicher“ und „Datenverarbeiter“ haben die Bedeutung, die ihnen im Rahmen des Gesetzes zukommt. Soweit Daten oder Informationen, die eine Partei der anderen Partei zur Verfügung stellt, personenbezogene Daten im Sinne des Gesetzes oder einer gleichwertigen Gesetzgebung enthalten, wird die Partei, die als Datenverarbeiter gilt: (i) diese Daten und Informationen nur gemäß den Anweisungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeiten; (ii) diese Daten und Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in ein Land oder Gebiet außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermitteln, es sei denn, es liegt mindestens eine der in der DSGVO festgelegten zulässigen Ausnahmen vor; und (iii) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung dieser Daten und Informationen und gegen den versehentlichen Verlust oder die Zerstörung oder Beschädigung dieser Daten und Informationen treffen.

11.2 Core ist ein Personalvermittlungsunternehmen, das alle anwendbaren Gesetze, Statuten, Richtlinien und/oder Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das deutsche Strafgesetzbuch, §§ 299 bis 301 und 331 bis 335. Wir beteiligen uns nicht an Aktivitäten, Praktiken oder Verhaltensweisen, die eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellen würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Anbieten, Versprechen, Geben, Fordern, Vereinbaren, Annehmen oder Akzeptieren von Bestechungsgeldern. Sie halten sich an das deutsche Gesetz zur Bekämpfung von Bestechung oder ein gleichwertiges Gesetz (in seiner jeweils gültigen Fassung), das Sie auf unserer Website einsehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einführung „angemessener Verfahren“ gemäß den von der deutschen Regierung herausgegebenen Leitlinien; Sie melden der Agentur unverzüglich jede Anfrage oder Forderung, die, wenn sie erfüllt würde, einen Verstoß gegen diesen Vertrag oder die Anti-Bestechungs-Richtlinie der Agentur darstellen würde; sicherzustellen, dass jede mit ihm verbundene Person, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Dienstleistungen erbringt und/oder Waren liefert, dies nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags tut, der dieser Person Bedingungen auferlegt und sichert, die den [Kunden/Bewerber] in dieser Klausel auferlegt werden. Jeder Verstoß gegen diese Klausel gilt als wesentlicher Verstoß gegen diesen Vertrag, der die Agentur zur sofortigen Kündigung des Vertrags berechtigt.